In einer globalisierten Welt, in der Unternehmen grenzüberschreitend agieren und Märkte immer dynamischer werden, ist ein effektives Lieferkettenmanagement von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus kommen mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dem EU-Lieferkettengesetz regulatorische Anforderungen hinzu, die zur Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards über die gesamte Lieferkette beitragen sollen.
Nachhaltiges Lieferkettenmanagement bezieht insbesondere ökologische und soziale Aspekte in den gesamten Lieferkettenprozess ein, um langfristig Verantwortung zu übernehmen. Unternehmen, die nachhaltiges Lieferkettenmanagement praktizieren, können darüber hinaus nicht nur ökologische und soziale Vorteile erzielen, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden stärken, ihre Reputation verbessern und sich auf die zunehmend verantwortungsbewussten Verbraucher einstellen.
Bei einer nachhaltigen Lieferkette sind unter Anderem folgende Aspekte von Bedeutung:
Innovative Technologien wie die Blockchain bieten enormes Potenzial bei der Schaffung und Verbesserung nachhaltiger Lieferketten. Dabei können sowohl auf ökonomischer, als auch auf ökologischer und sozialer Ebene Verbesserungen erzielt werden.
Potenziale sind beispielsweise:
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll dafür sorgen, dass alle an einem Wertschöpfungsprozess beteiligten Unternehmen und Personen die Menschenrechte und Umweltpflichten beachten. Es geht dabei sowohl um den eigenen Betrieb als auch um alle direkten Zuliefer. Indirekte Zulieferer sind in dem Moment relevant, wenn der Betrieb Kenntnis von Verletzungen der Menschenrechte oder Umweltpflichten erlangt.
Seit 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten tätig werden, ab 2024 sind auch alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen betroffen.
Auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn auch nur indirekt, zum Beispiel durch ihre Position in der Wertschöpfungskette als Zulieferer.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive ist die EU-Richtlinie zur Lieferkette und wurde in ihren Inhalten am 1. Juni 2023 bestätigt, in Kürze soll dann eine Entscheidung im EU-Trilog anstehen. Grundsätzlich geht die CSDDD in den Bereichen Kinderrechte, Umweltschutz, Indigenen-Rechte und die Ausweitung der menschenrechtlichen
Generalklausel weit über die Anforderungen des LkSG hinaus.
Tätig werden sollen bereits Unternehmen ab 500 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 150 Millionen Euro, außerdem auch Betriebe aus Risikobranchen mit hohem Schadenspotenzial. Dazu zählen zum Beispiel Unternehmen aus Textilindustrie oder Landwirtschaft. Dort müssten dann bereits Betriebe ab 250 Beschäftigten und einem Mindestumsatz von 40 Millionen Euro Jahresumsatz tätig werden.