Unser Hinweisgebersystem WhistleRanger

Unser Hinweisgebersystem WhistleRanger

Wir bei der Inproma GmbH legen größten Wert darauf, unser Geschäft mit umfassender Integrität zu leiten und alle relevanten Gesetze sowie Vorschriften strikt zu befolgen. Unsere Interaktionen mit Menschen, die Art und Weise unserer Entscheidungsfindung und unser tägliches Handeln werden durch unser gemeinschaftliches Wertesystem getragen.

Uns ist bewusst, dass Verstöße gegen unsere Unternehmenswerte nicht nur unserem Ansehen schaden, sondern auch ernsthafte rechtliche Folgen nach sich ziehen können. Sollten Sie ein Fehlverhalten beobachten oder einen begründeten Verdacht haben, bieten wir Ihnen mit dem WhistleRanger eine vertrauliche und auf Wunsch anonyme Möglichkeit, uns darauf hinzuweisen. 

Mit der Meldung von Missständen leisten Sie einen Beitrag zur Vermeidung und Aufdeckung von Fehlern in unserem Unternehmen. Sie bekommen oft als Erstes mit, wenn in unserem Unternehmen etwas schiefläuft. Daher möchten wir Sie ermutigen, sich mit verdächtigen Sachverhalten im Zusammenhang oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit an unsere interne Meldestelle zu wenden. Durch Ihre Meldung können wir rechtswidrige Aktivitäten frühzeitig erkennen, sie genauer untersuchen und potenziellen weiteren Schaden abwenden. Wir nehmen die Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebern ernst und versichern, dass Sie keine benachteiligenden Maßnahmen aufgrund oder nach einer berechtigten Meldung befürchten müssen. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass absichtlich falsche oder grob fahrlässige Falschmeldungen zu negativen Konsequenzen für den Meldenden führen können (gemäß § 38 HinSchG). Bitte geben Sie Ihre Meldungen daher immer nach bestem Wissen und Gewissen und nicht vorsätzlich falsch ab.

Der Whistle Ranger ist für alle unsere Mitarbeiter, Führungskräfte, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner zugänglich. Wir versichern, dass wir jedem Hinweis mit der erforderlichen Sensibilität und Ernsthaftigkeit nachgehen und die nötigen Maßnahmen ergreifen werden.

Über folgenden Link haben Sie die Möglichkeit, einen Hinweis einzureichen:

WhistleRanger Inproma

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!


Fragen zum Hinweisgebersystem

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  • Wann bekomme ich eine Rückmeldung über meinen eingereichten Hinweis?

    Sie erhalten spätestens nach drei Monaten eine Rückmeldung über Ihren eingereichten Hinweis. Darin werden Sie über den aktuellen Ermittlungsstand und geplante bzw. bereits ergriffene Folgemaßnahmen informiert.

  • Wie kann ich meine Meldung einsehen und was muss ich beachten?

    Nachdem Sie Ihre Meldung eingereicht haben, wird für Sie ein individueller 16-stelliger Zahlencode generiert. Speichern Sie sich diesen Code unbedingt sofort ab und verwahren Sie ihn sicher auf. 

    Wenn Sie Ihre Meldung einsehen möchten oder Rückfragen haben, besuchen Sie wieder das Meldesystem und geben Sie Ihren Zahlencode ein.

    Damit wir die Vertraulichkeit bzw. Anonymität der Hinweisgeber gewährleisten können, erfolgt die gesamte Kommunikation ausschließlich über das Meldesystem Whistle Ranger. Wenn Sie Ihren Code verlieren sollten, haben Sie somit keine Möglichkeit mehr, auf Ihren Fall zuzugreifen und müssen eine neue Meldung einreichen.

  • Wie wird mit meinen Daten umgegangen?

    Vertraulichkeit

    Mit Ihren personenbezogenen Daten und mit den personenbezogenen Daten der von der Meldung betroffenen Personen gehen wir vertraulich um. Personenbezogene Daten werden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet. Zudem sind wir nach § 8 HinSchG verpflichtet, die Identität der hinweisgebenden Person sowie der von der Meldung betroffenen Personen weitgehend zu schützen. Das bedeutet, personenbezogene Daten werden nur den zuständigen Personen der internen Meldestelle bekannt und dürfen nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen offengelegt werden. Die Identität von Personen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Informationen melden, wird nach Maßgabe des HinSchG nicht vor einer Weitergabe geschützt.

    Verarbeitung personenbezogener Daten

    Die interne Meldestelle verarbeitet entsprechend der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1c) DS-GVO, § 10 HinSchG personenbezogene Daten der hinweisgebenden Person sowie sonstiger, in der Meldung benannter Personen, soweit dies zur Durchführung des Meldeverfahrens sowie entsprechender Folgemaßnahmen erforderlich ist. Insbesondere werden die von Ihnen im Rahmen des Hinweisgebersystems angegebenen Informationen zum Zweck der Überprüfung, für interne Ermittlungen (einschließlich der Weitergabe an externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder andere berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufsträger sowie an betroffene Konzerngesellschaften) und ggf. zur Weitergabe an staatliche Stellen verarbeitet.

    Die Meldungen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert. Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Dokumentation kann länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

    Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

  • Ich möchte anonym bleiben - ist das gesichert?

    Das oberste Prinzip des hier verwendeten Verfahrens ist der Schutz des Hinweisgebers. Sie können somit Ihre Meldung einreichen, ohne Ihre Identifikationsdaten offenzulegen. Bitte achten Sie während des Meldevorgangs darauf, dass Sie selbst – sofern gewünscht – Ihre Anonymität wahren und nicht aus Versehen Ihre Identität offenlegen.

    Hinweis: Wenn Sie während des Meldevorgangs auch Ihre IP-Adresse verschleiern möchten, nutzen Sie bitte den Tor-Browser. Der Tor-Browser stellt besondere Privatsphäre- und Datenschutzoptionen sicher und gewährleistet umfassende Anonymität bei der Abgabe Ihrer Meldung. Näheres dazu finden Sie auf der Meldeplattform unter “Zu meinem Schutz” am unteren Ende der Seite.

  • Welche Fälle kann ich melden?

    Erfasst werden Verstöße durch Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit. Die Meldung von rein privaten Fehlverhalten fällt nicht in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes.

    Der Anwendungsbereich des § 2 HinSchG umfasst unter anderem die Meldung von Informationen zu folgenden Verstößen:

    • Verstöße, die strafbewehrt sind,
    • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,
    • sonstige Rechtsverstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder sowie bestimmte unmittelbar geltende Rechtsakte der EU

    Beispielhaft können Sie folgende Fälle melden:

    • Verletzung wichtiger gesetzlicher Regelungen (z.B. Sozialversicherungs-, Handels-, Gesellschafts- & Steuerrecht)
    • Umweltrecht
    • Arbeitssicherheit, Beschädigungen & Gefahren
    • Datenschutz & IT-Sicherheit
    • Diebstahl und Betrug
    • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Belästigung und Diskriminierung
    • Korruption, Bestechung & Interessenkonflikte
    • Wettbewerbsverstöße, Preisabsprachen, Insiderhandel 

    Nähere Erklärungen zu den einzelnen Schwerpunktthemen können Sie während des Meldevorgangs einsehen.

  • Was ist eine externe Meldestelle?

    Ergänzend zur internen Meldung sieht das Hinweisgeberschutzgesetz die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck errichtet der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes. Auf der Webseite des BfJ finden Sie den Meldekanal, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können. Weitere Informationen zur externen Meldestelle des BfJ finden Sie hier.

    Auch wenn das Hinweisgeberschutzgesetz für den Hinweisgeber ein Wahlrecht vorsieht, sollen hinweisgebende Personen nach § 7 Abs. 1 S. 2 HinSchG in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen.

    Wir bitten Sie daher, sich mit verdächtigen Sachverhalten zuerst an unsere vertrauliche Hinweisgeberstelle zu wenden.

  • Wann sollte ich den WhistleRanger nutzen?

    Vielleicht haben Sie Kenntnis von konkreten Vorfällen, die die Einhaltung der Regeltreue gefährden könnten? Vielleicht scheuen Sie sich aber, diese Informationen persönlich weiterzugeben und zu besprechen? Wir wollen Sie als Hinweisgeber wirksam schützen und bieten Ihnen mit dem Whistle Ranger eine interne Meldestelle, die höchsten Sicherheitsstandards unterliegt. Auf der gesicherten Kommunikationsplattform können sie vertrauliche oder auf Wunsch vollständig anonyme Hinweise abgeben.