Beschwerdemanagement

Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz müssen Unternehmen ab einer bestimmten Größe auch ein Beschwerdeverfahren einrichten. Über dieses Verfahren sollen Menschenrechts- oder Umweltverletzungen in einem vertraulichen Rahmen gemeldet werden können.

Von der Meldung und der Definition der entsprechenden Meldekanäle über das Verarbeiten und Prüfen bis hin zum Ergebnismanagement müssen alle durchzuführenden Schritte definiert und protokolliert werden.

Probleme und Herausforderungen

Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens und den direkten sowie indirekten Lieferanten kann es zu Verletzungen von Menschenrechten oder wissentlich verursachten Umweltschädigungen kommen. Wer von diesen Missständen weiß, will seine Kenntnisse auch an die Verantwortlichen weitergeben. Doch häufig überwiegt die Angst vor der Schädigung der eigenen Reputation oder Repressalien, wenn die Identität des Beschwerdegebers bekannt wird.

Die Einrichtung eines Beschwerdemanagement im Rahmen der Sorgfaltspflicht des LkSG soll hier einen Standard schaffen, der die Annahme und Bearbeitung von Beschwerden und Meldungen auf vertraulichem Weg ermöglicht.

Regulatorische Anforderungen

Bereits seit Januar 2023 müssen Unternehmen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein funktionierendes Beschwerdemanagement einrichten. Betroffen sind Betriebe mit mehr als 3.000 Beschäftigten und Sitz in Deutschland, ab 2024 wird die Regelung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ausgeweitet.

Auch ausländische Unternehmen, die ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben oder als direkter Zulieferer eines verpflichteten Betriebes handeln, sind betroffen.

Vier Schritte zur Einrichtung des Beschwerdeverfahrens

Aufbau

Einrichtung eines Meldesystems

Bei der Einrichtung des Meldesystems gilt es einige Anforderungen zu beachten, besonders im Fokus steht der Identitätsschutz des Meldenden unter Einhaltung des Datenschutzes zur Vermeidung von Repressalien.

Die sprachliche Barrierefreiheit muss gewährleistet werden und das System muss für alle potenziellen Hinweisgebern entlang der Lieferkette zugänglich sein.

Annahme Beschwerden

Beschwerdeannahme

Ist die Einrichtung des Systems unter Befolgung der Anforderungen des Beschwerdeverfahrens nach LkSG abgeschlossen, müssen eingehende Meldungen korrekt verarbeitet werden.

Dazu gehört nicht nur die Entgegennahme der Beschwerde, sondern auch eine erste Einsortierung des Inhaltes und die Klärung von Rückfragen mit dem Hinweisgeber.

Dokumentation Beschwerden

Dokumentation

Um der Sorgfaltspflicht zu entsprechen, muss die Dokumentation nicht nur unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung erfolgen, sondern auch die Geschäftsgeheimnisse wahren und in seinem Umfang lückenlos sein.

Ein umfassender jährlicher Bericht sowie eine ebenfalls jährlich zu erfolgende Prüfung der Wirksamkeit sind ebenso verpflichtend wie die Aufbewahrung der Dokumentation für 7 Monate.

Kommunikation

Kommunikation

Damit das Beschwerdemanagement erfolgreich etabliert werden kann, ist eine entsprechende Information von Mitarbeitern und Zulieferern zu Existenz und Funktionsweise des Meldekanals vonnöten.

Zusätzlich muss die entsprechende Verfahrensordnung zur Verfügung gestellt werden und auch die Zuständigkeiten für das Beschwerdemanagement sind zu veröffentlichen.

Wie wir helfen könnenWir helfen effektiv und zeitnah bei der Einrichtung eines
Beschwerdeverfahrens mit datenschutzkonformer Softwarelösung,
dass alle Anforderungen des LkSG erfüllt und zudem auch der
Datenschutz-Grundverordnung entspricht.
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