Datentransfer in Drittländer

In den vergangenen Monaten gab es bereits vereinzelte Prüfverfahren der Datenschutzaufsichtsbehörden zur Umsetzung der „Schrems II"-Entscheidung bei Drittlandsübermittlungen, insbesondere in die USA. Nun zeichnet sich jedoch ab, dass die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden mithilfe von Fragebögen eine massive Kampagne zur Prüfung von Drittlandsübermittlungen starten werden.

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