Datenschutzpannen melden

Gehackt, beklaut oder verloren ... Es kann (fast) jeden treffen! Die DS-GVO regelt, wie mit Datenschutzpannen umzugehen ist. Hierbei werden insbesondere Meldungen über die Datenschutzpannen umschrieben. Diese ergeben sich aus Art. 33 DS-GVO (Aufsichtsbehörde) und Art. 34 DS-GVO (Betroffener).

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